Für Erbschaftssteuerrecht keine Zeit?
Wir übernehmen das für Sie. 

Erbschaftssteuerrecht - Vorbeugend und umsichtig.

Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht betrifft einen sehr sensiblen Bereich unseres Lebens und umfaßt private und betriebliche Vermögensbereiche. Da hier mitunter eine objektive Herangehensweise schwerfällt, bieten wir auch aufgrund unserer rechtlichen und steuerrechtlichen Expertise in diesem Bereich unser Fachwissen als kompetente und seriöse Berater an. Es macht durchaus, auch steuerrechtlich Sinn, sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema Schenkung zu befassen um einem plötzlichen Erbfall mit gravierenden Steuerfolgen vorzubeugen. Eine rechtzeitige Steuerberatung ist in solchen Fällen unerlässlich.

Der Erbschaftssteuer unterliegt alles, was aufgrund testamentarischer oder vertraglicher Grundlage oder einfach durch die gesetzlich festgelegte Erbfolge den Erben, meist den Angehörigen aber auch fremden Erben, durch den Erblasser zufließt. Wir beraten Sie hinsichtlich einer Lösung, die Ihnen entspricht einschließlich der Regelung bezüglich einer zu späterem Zeitpunkt stattfindenden Testamentsvollstreckung, die die Durchsetzung Ihres testamentarischen Willens sichert.

 

Unterstützung

Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stehen im Rahmen der Steuerberatung Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Steuern vermeiden bzw. reduzieren helfen. Wir analysieren die individuelle Situation und beraten hinsichtlich optimaler Strategien zur Steueroptimierung im Erb- und Schenkungsfall.

 

Freibeträge

Im Rahmen der persönlichen Freibeträge bleiben Schenkungen und Erbschaften steuerfrei. Für Kinder betragen sie 400.000 Euro (von jedem Elternteil), für Ehegatten sogar 500.000 Euro. Geschwister, Neffen, Nichten und nicht verwandte Personen wie Lebensgefährten und Freunde verfügen nur über einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.  

 

 

Handlungsbedarf

Im Fall der Unternehmensnachfolge stellen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus auf das Betriebsvermögen ist, desto größer ist die Gefahr, dass der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. 

 

Steueroptimierung

Das Erbschaftsteuerrecht bietet Unternehmern im Fall der Betriebsfortführung erhebliche Verschonungsabschläge und häufig weitgehende Steuerfreiheit. Zusätzliche Steuerbefreiungen und Freibeträge wie z.B. für Hausrat, selbst genutzte Immobilien, Gelegenheitsgeschenke oder Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen bieten weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Erbschaftssteuerrecht

Steueroptimierte Gestaltung bei Unternehmensnachfolge

Für die Übertragung von Unternehmen oder einer Beteiligung gelten besondere Vorschriften und es gilt, die gesetzlichen Verschonungsregeln optimal auszunutzen. Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien innerhalb von Unternehmen gelten besondere Regelungen. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Unternehmensnachfolge im Vorfeld des Erbfalls durch steueroptimierte Übertragung bei Lebzeiten. Wir beraten Sie hinsichtlich einer steueroptimierenden Gestaltung von Übergabeverträgen.

 





 

Wichtige Fälle privater Erbschaftssteuer

Im Vorfeld des Erbfalles bestehen auch im nichtunternehmerischen Kontext vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer zum Beispiel durch elbzeitige Senkungen oder steueroptimierte Testamente. Aber auch nach dem Erbfall gibt es Möglichkeiten zur Optimierung, zum Beispiel durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen aus steuerlichen Erwägungen. Besondere Regeln sind auch bei der Erbschaftssteuererklärung für Erbengemeinschaften zu beachten. Wir beraten Sie bei der optimalen Gestaltung von Übergabeverträgen im privaten und betrieblichen Bereich.




Erbschaftssteuer bei Immobilien

 

Bei Grundeigentum kommt der Bewertung und Nutzung eine erhebliche Rolle zu. Wichtigster Punkt bei der unentgeltlichen Vermögensübertragung ist die Absicherung des Schenkers. Bei der Immobilie im Ausland muss geprüft werden, ob neben dem deutschen auch das ausländische Finanzamt auf das Vermögen zugreifen will und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Wir gestalten Ihren individuellen Übergabevertrag für Ihre Immobilie und nutzen dabei die rechtlich zulässigen Möglichkeiten wie Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, Rückforderungsrecht und Rücktrittsrecht sowie der Vermeidung von Doppelbesteuerung.



Erbschaftssteuer bei Eheleuten und Verwandten

Bei einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) mit der Einsetzung der Kinder lediglich als Schlusserben können die Freibeträge für Kinder nicht optimal genutzt werden. Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung verschenken im Erbfall den steuerfreien Zugewinnausgleich und es bietet sich der Wechsel zur Zugewinngemeinschaft an. Die im Vergleich zu Kindern und Ehepartner entfernteren verwandten Bruder, Schwester, Nichte und Neffe werden wie der Lebensgefährte mit einem niedrigeren Freibetrag und hohem Steuersatz zur Erbschaftsteuer herangezogen. Wir beraten Sie hinsichtlich einer Steueroptimierung und stellen Ihnen Alternativen, wie z.B. Heirat und Adoption als Möglichkeiten einer steuerlichen Gestaltung, vor.

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